Erfahren Sie mehr zu IBAN, BIC und dem Zahlungsverkehr in Europa
Unser IBAN-Rechner steht vorübergehend nicht zur Verfügung. Alternativ können Sie gerne Kontakt zu uns über unser Hilfe-Center aufnehmen oder weitere Informationen auf dieser Seite finden.
Hinweis: Wenn Sie eine Sonderzahlung auf Ihren Ratenkredit und nicht auf Ihren Kreditrahmen der CashCard durchführen möchten, überweisen Sie diese bitte unter Angabe Ihrer 14-stelligen Vertragsnummer im Verwendungszweck auf folgende Kontonummer.
IBAN: DE23 5121 0600 0110 5920 52
BIC: BNPADEFFXXX
Verwendungszweck: Ihre 14-stellige Vertragsnummer (erforderlich)
Die IBAN ist eine europaweit gültige Kontonummer. Ausgeschrieben steht IBAN für International Bank Account Number. In der IBAN sind die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl zusammengefasst, daher auch die beachtliche Länge.
Aber keine Angst: Nur die ersten vier Stellen sind neu. Denn nach einer vertrauten Länderkennung – DE für Deutschland – sowie einer zweistelligen Prüfziffer folgen einfach die bisherige Bankleitzahl und die Kontonummer.
Die Anzahl der Zeichen einer deutschen IBAN beträgt stets 22 Stellen. In anderen Ländern können Bankleitzahl und Kontonummer von dieser Länge abweichen. Maximal darf eine IBAN 34 Stellen aufweisen.
Ihre IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem monatlichen Rechnungsabschluss (Kontoauszug), den wir Ihnen in Ihrem Online Banking-Portal bereitstellen oder (soweit vereinbart bzw. von Ihnen bestellt) per Post zukommen lassen.
Beim BIC (Business Identifier Code) handelt es sich um die weltweit eindeutige Kennung einer Bank – ähnlich einer Bankleitzahl. Die Angabe der BIC ist für nationale (seit 1. Februar 2014) und internationale (seit 1. Februar 2016) Zahlungsvorgänge nicht mehr verpflichtend, sondern optional.
Die Anzahl der Zeichen einer deutschen BIC beträgt stets elf Stellen. Für ausländische Banken kann es auch BICs mit nur acht Zeichen geben.
Was bedeutet SEPA?
Ausgeschrieben steht SEPA für Single Euro Payments Area. SEPA soll den Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlichen, um damit die heute vorhandenen Hindernisse im Geschäftsverkehr und die durch verschiedene Infrastrukturen bedingten hohen Kosten für Unternehmen und Bürger zu beseitigen.
Was ändert sich durch SEPA?
Mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum werden Eurozahlungen im Inland und im europäischen Ausland gleichgestellt. SEPA ersetzt somit die verschiedenen nationalen Verfahren (Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen) durch einheitliche Zahlungsverfahren.
Welche Länder nehmen teil?
Derzeit die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.
Seit wann gibt es SEPA?
Der Startschuss für einheitliche Überweisungen im Euro-Zahlungsraum erfolgte schon am 28. Januar 2008. In der Folgezeit verwendete man SEPA jedoch meist nur für Transfers ins Ausland.
Verpflichtend wurde die Umstellung gemäß der durch den europäischen Gesetzgeber verabschiedeten Verordnung zum 1. Februar 2014 (mit einer Übergangsfrist bis zum 1. August 2014). Allerdings erleichterten viele Banken ihren Kunden die Umstellung noch bis Februar 2016, indem sie Kontonummer und Bankleitzahl akzeptierten und in IBAN und BIC konvertierten.
Noch Fragen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen SEPA-Website der Deutschen Bundesbank: https://www.sepadeutschland.de/